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   BVerwG, 16.07.1965 - IV C 82.63   

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https://dejure.org/1965,269
BVerwG, 16.07.1965 - IV C 82.63 (https://dejure.org/1965,269)
BVerwG, Entscheidung vom 16.07.1965 - IV C 82.63 (https://dejure.org/1965,269)
BVerwG, Entscheidung vom 16. Juli 1965 - IV C 82.63 (https://dejure.org/1965,269)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Bewilligung von Rechten zur Benutzung der Oker und des Weißen Wassers - Zuständigkeitsbestimmung als Akt der Rechtsetzung, als Verwaltungsakt oder als innerdienstlicher Vorgang

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    NdsWasserrecht § 117 Abs. 2

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 21, 352
  • DVBl 1966, 498
  • DÖV 1965, 850
  • DÖV 1966, 277
 
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Wird zitiert von ... (14)

  • BVerwG, 13.07.1973 - VII C 6.72

    Zulässigkeit einer Klage - Anspruch von Eigentümern, Mietern und Pächtern eines

    Insofern liegt der vorliegende Fall anders als bei der Einziehung eines Weges gegenüber denjenigen, die einen schlichten Gemeingebrauch geltend machen (BVerwGE 32, 222 [225]); er ist auch nicht vergleichbar mit der Bestimmung einer unter mehreren örtlich zuständigen Behörden (BVerwGE 21, 352 [BVerwG 16.07.1965 - IV C 82/63] [353]) und mit der Anwendung von allgemeinen Richtlinien über die Dienstpostenbewertung (BVerwGE 36, 192 [194]).
  • KG, 28.04.2008 - 2 Kart 1/08

    Missbrauchsverfahren: Anfechtbarkeit einer Entscheidung über die Abgabe eines

    Dementsprechend ist auch vom Bundesverwaltungsgericht entschieden, dass die Zuständigkeitsbestimmung zwischen verschiedenen Behörden auch dann ein verwaltungsinterner Vorgang ist, der als solcher nicht gesondert angegriffen werden kann, wenn es nicht nur um die Abgabe von einer unzuständigen an eine zuständige Behörde geht, sondern eine gestaltende behördliche Zuständigkeitsbestimmung vorliegt (s. BVerwGE 71, 63, 72 = NVwZ 1986, 126, 128 zum Fall des § 3 Abs. 3 VwVfG , der die (Fort-)Führung des Verfahrens durch eine (nunmehr) unzuständige Behörde im Einvernehmen mit der an sich zuständigen Behörde betrifft; ferner BVerwGE 21, 352 f.; s.a. Kopp/Ramsauer, VwVfG, 10. Aufl., § 35 Rn 50).

    Außerhalb einer Vorabentscheidung verbleibt es dabei, dass ein gesonderter Rechtsschutz zur Klärung der Zuständigkeitsfrage nicht gegeben ist und diese daher erst im Rahmen der Anfechtung der in der Sache ergehenden Verfügung überprüft werden kann (vgl. bereits BVerwGE 21, 352, 353 und sodann § 44 a VwGO).

  • VG Trier, 30.05.2012 - 5 K 967/11

    Untätigkeitsklage bei Asylerstverfahren; Selbsteintrittsrecht; Überstellung nach

    Zwar geht die Kammer mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 16. Juli 1965, - BVerwG IV C 82.63 -, BVerwGE 21, 352 [353]) davon aus, dass die von einer höheren Behörde (heute in dem Rahmen des § 3 Abs. 2 VwVfG) getroffene Auswahl einer von mehreren zuständigen nachgeordneten Behörden für eine gewisse Angelegenheit deswegen nicht als Regelung anzusehen ist, weil sie nicht unmittelbar gegen den Bürger gerichtet ist, sondern sich innerhalb des Behördenaufbaus hält (anderer Ansicht Klappstein, in: Knack, VwVfG, 6. Auflage, § 3 Tz. 4.2) und eine derartige Zuständigkeitsbestimmung deshalb (heute) gemäß § 44 a VwGO weder einer isolierten Anfechtung noch einer isolierten Verpflichtung zugänglich ist.
  • VG Osnabrück, 23.01.2012 - 5 A 212/11

    Italien; Selbsteintrittsrecht; Überstellung

    Zwar geht die Kammer mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 16. Juli 1965, - BVerwG IV C 82.63 -, BVerwGE 21, 352 [353]) davon aus, dass die von einer höheren Behörde (heute in dem Rahmen des § 3 Abs. 2 VwVfG) getroffene Auswahl einer von mehreren zuständigen nachgeordneten Behörden für eine gewisse Angelegenheit deswegen nicht als Regelung anzusehen ist, weil sie nicht unmittelbar gegen den Bürger gerichtet ist, sondern sich innerhalb des Behördenaufbaus hält (anderer Ansicht Klappstein, in: Knack, VwVfG, 6. Auflage, § 3 Tz. 4.2) und eine derartige Zuständigkeitsbestimmung deshalb (heute) gemäß § 44 a VwGO weder einer isolierten Anfechtung noch einer isolierten Verpflichtung zugänglich ist.
  • BVerwG, 13.07.1973 - VII C 5.72

    Umschaltung eines Fernsprechanschlusses - Anspruch auf Anschluss an ein Lokalnetz

    Insofern liegt der vorliegende Fall anders als bei der Einbeziehung eines Weges gegenüber denjenigen, die einen schlichten Gemeingebrauch geltend machen (BVerwGE 32, 222 [225]); er ist auch nicht vergleichbar mit der Bestimmung einer unter mehreren örtlich zuständigen Behörden (BVerwGE 21, 352 [BVerwG 16.07.1965 - IV C 82/63] [353]) und mit der Anwendung von allgemeinen Richtlinien über die Dienstpostenbewertung (BVerwGE 36, 192 [194]).
  • BVerwG, 13.07.1973 - VII C 11.72

    Vorliegen von Ermessensfehlern - Anschluss eines Fernsprechteilnehmers an ein

    Insofern liegt der vorliegende Fall anders als bei der Einziehung eines Weges gegenüber denjenigen, die einen schlichten Gemeingebrauch geltend machen (BVerwGE 32, 222 [225]); er ist auch nicht vergleichbar mit der Bestimmung einer unter mehreren örtlich zuständigen Behörden (BVerwGE 21, 352 [BVerwG 16.07.1965 - IV C 82/63] [353]) und mit der Anwendung von allgemeinen Richtlinien über die Dienstpostenbewertung (BVerwGE 36, 192 [194]).
  • BVerwG, 13.07.1973 - VII C 7.72

    Überprüfbarkeit interner Planungsentscheidungen - Anspruch auf Anschluss an das

    Insofern liegt der vorliegende Fall anders als bei der Einziehung eines Weges gegenüber denjenigen, die einen schlichten Gemeingebrauch geltend machen (BVerwGE 32, 222 [225]); er ist auch nicht vergleichbar mit der Bestimmung einer unter mehreren örtlich zuständigen Behörden (BVerwGE 21, 352 [BVerwG 16.07.1965 - IV C 82/63] [353]) und mit der Anwendung von allgemeinen Richtlinien über die Dienstpostenbewertung (BVerwGE 36, 192 [194]).
  • BVerwG, 13.07.1973 - VII C 4.72

    Verwaltungsakt bei Verpflichtung zur Umschaltung an ein anderes Ortsnetz -

    Insofern liegt der vorliegende Fall anders als bei der Einbeziehung eines Weges gegenüber denjenigen, die einen schlichten Gemeingebrauch geltend machen (BVerwGE 32, 222 [225]); er ist auch nicht vergleichbar mit der Bestimmung einer unter mehreren örtlich zuständigen Behörden (BVerwGE 21, 352 [BVerwG 16.07.1965 - IV C 82/63] [353]) und mit der Anwendung von allgemeinen Richtlinien über die Dienstpostenbewertung (BVerwGE 36, 192 [194]).
  • BVerwG, 13.07.1973 - VII C 14.72

    Umschaltung eines Fernsprechanschlusses von einem Ortsnetz zu einem anderen

    Insofern liegt der vorliegende Fall anders als bei der Einziehung eines Weges gegenüber denjenigen, die einen schlichten Gemeingebrauch geltend machen (BVerwGE 32, 222 [225]); er ist auch nicht vergleichbar mit der Bestimmung einer unter mehreren örtlich zuständigen Behörden (BVerwGE 21, 352 [353]) und mit der Anwendung von allgemeinen Richtlinien über die Dienstpostenbewertung (BVerwGE 36, 192 [194]).
  • BVerwG, 13.07.1973 - VII C 13.72

    Umschaltung eines Fernsprechanschlusses von einem Ortsnetz zu einem anderen

    Insofern liegt der vorliegende Fall anders als bei der Einziehung eines Weges gegenüber denjenigen, die einen schlichten Gemeingebrauch geltend machen (BVerwGE 32, 222 [225]); er ist auch nicht vergleichbar mit der Bestimmung einer unter mehreren örtlich zuständigen Behörden (BVerwGE 21, 352 [353]) und mit der Anwendung von allgemeinen Richtlinien über die Dienstpostenbewertung (BVerwGE 36, 192 [194]).
  • BVerwG, 13.07.1973 - VII C 15.72

    Umschaltung eines Fernsprechanschlusses von einem Ortsnetz zu einem anderen

  • BVerwG, 13.07.1973 - VII C 12.72

    Umschaltung und Ortsnetzänderung von Fernsprech-Ortsnetzen durch die

  • VG Osnabrück, 19.04.2010 - 5 A 59/10

    Dublin II-VO, Dublinverfahren, Griechenland, Selbsteintritt, sichere

  • OVG Rheinland-Pfalz, 06.11.1974 - 2 A 82/74
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